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Ausstellungsbestimmungen

Auszug aus der VDH-Ausstellung-Ordnung und wichtige Hinweise

Alle Aussteller erkennen mit ihrer Meldung die VDH-Ausstellungs-Ordnung an.

Zugelassen sind nur Rassehunde, deren Standard bei der FCI hinterlegt ist und die in ein von der FCI anerkanntes Zuchtbuch bzw. Register eingetragen sind. Identitätsüberprüfungen der gemeldeten Hunde sind möglich (§ 4 Nr. 1).

Bissige, kranke, mit Ungeziefer behaftete Hunde sowie Hündinnen, die sichtlich trächtig oder in der Säugeperiode oder in Begleitung ihrer Welpen sind, dürfen nicht in das Ausstellungsgelände eingebracht werden. Wer kranke Hunde in eine Ausstellung einbringt, haftet für die daraus entstehenden Folgen. Nachweislich taube oder blinde Hunde dürfen an einer Ausstellung nicht teilnehmen. Des Weiteren sind kastrierte Rüden (außer in der Veteranenklasse) nicht zugelassen (§ 4 Nr.3)

Läufige Hündinnen dürfen auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen ausgestellt werden (§ 4 Nr. 4).

Hunde, die sich auf einer Rassehunde-Ausstellung als bissig oder unangemessen aggressiv gegenüber Menschen oder anderen Hunden erwiesen haben, können mit einer befristeten oder unbefristeten Ausstellungssperre belegt werden (§ 37 Nr. 4).

Die Eigentümer der ausgestellten Hunde haften für alle Schäden, die durch ihre Hunde angerichtet werden (§ 8).

Achtung: Auf dem Ausstellungsgelände ist ein über das Kämmen und Bürsten hinausgehendes Zurechtmachen des Hundes unter Verwendung jedweder Mittel und Hilfen untersagt. Die Verwendung von sog. Galgen ist untersagt. Im Bewertungsring und im Ehrenring darf ein Hund nicht auf einem Podest vorgestellt werden (§ 9 Nr. 6).

Der Aussteller/Vorführer erkennt an, dass Formwertnoten und Platzierungen des Zuchtrichters unanfechtbar sind. Sie unterliegen keiner Überprüfung. Eine Beleidigung des Zuchtrichters oder öffentliche Kritik seiner Bewertungen und Platzierungen ist unzulässig (§ 9 Nr. 1).

Für das rechtzeitige Vorführen der Hunde ist der Aussteller/Vorführer selbst verantwortlich (§ 9 Nr. 2).

Die Abstammungsnachweise der gemeldeten Hunde, die Leistungsurkunden bei Gebrauchshunden sowie die Nachweise über Siegertitel sind auf Anforderung vorzulegen (§ 9 Nr. 3).

Die Ausstellungsleitung ist berechtigt, einen Zuchtrichterwechsel vorzunehmen (§ 22).

 

Auszug aus der Amtsveterinär-Anordnung

Die Veranstaltung wird vom Amtstierarzt überwacht. Seinen Anordnungen
ist von der Veranstaltungsleitung (und von den Teilnehmern) Folge zu leisten.

Die Hunde, die zu einer Veranstaltung (Ausstellung) gebracht werden, müssen nachweislich mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft worden sein. (Impfausweis/EU-Heimtierpass mitbringen)

Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch Eintragung der Gültigkeit im Impfausweis bzw. im EU-Heimtierpass im Feld "Gültig bis" nachgewiesen werden.

Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut erfolgt, so entfällt die sogenannte 3-Wochen-Frist.

 

Im Falle einer Erstimpfung muss der Hund zum Zeitpunkt der Impfung mindestens 3 Monate alt gewesen sein und die Impfung zum Zeitpunkt der veranstaltung mindestens 21 Tage zurückliegen.

 

Der Nachweis der Impfung ist durch eine tierärztliche Bescheinigung zu erbringen, aus der folgende Angaben hervorgehen müssen:

 

  • Name und Ort des Tierhalters.
  • Rasse und Geschlecht des Tieres sowie Farbe und besondere Kennzeichen.
  • Datum der Impfung sowie Art, Hersteller und Kontrollnummer des verwendeten Impfstoffes.

 

Während der Veranstaltung sind die teilnehmenden Hunde so zu beaufsichtigen, dass ein Beißen unmöglich ist.

 

Zur Vergabe kommen folgende Titel und Titelanwartschaften

  • 1 x CACIB
  • Titel „Bundessieger“ und „Bundesjugendsieger“
  • BOB Bundessieger-Ausstellung + BOB Nationale-Ausstellung
  • 2 x Anwartschaften auf den Titel „Deutscher Champion (VDH)“
  • 2 x Anwartschaften auf den Titel „Deutscher Jugend-Champion (VDH)“
  • 2 x Anwartschaften auf den Titel „Deutscher Veteranen-Champion (VDH)“

 

  • und nur auf den Dortmunder Titelausstellungen:
  • Anwartschaften auf den Titel „Deutscher Champion (VDH)“ zählen jeweils doppelt.
  • Reserve-Anwartschaften auf den Titel „Deutscher Champion (VDH)“ werden jeweils als normale Anwartschaft aufgewertet.

 

Urkunden und Preise

Für jeden ausgestellten Hund gibt es eine Teilnehmerurkunde Alle „Bundessieger“, „Bundesjugendsieger“ sowie "Rassenbesten Nationale Dortmund 2009" erhalten zusätzlich eine Urkunde sowie einen Pokal. Für alle CACIB-Hunde gibt es eine wertvolle Plakette. Weitere Preise und Ehrungen durch die Vereine.

 

Welche Klasse für meinen Hund?

Jüngsten-Klasse: 6– 9 Monate
Jugend- Klasse: 9–18 Monate
Offene Klasse: ab 15 Monate
Zwischenklasse: 15–24 Monate

 


Gebrauchshund-Klasse: ab 15 Monate
Meldung nur möglich, wenn bis zum 09.09.2009 das erforderliche Leistungs-/Ausbildungs- Kennzeichen (nach den Bestimmungen des jeweiligen Rassehunde-Zuchtvereins) zuerkannt wurde. Die Bestätigung (offizielle Bestätigung des VDH auf dem FCI-Formular) hierüber ist der Meldung in Kopie beizufügen. Fehlt der Nachweis, wird der Hund in die Offene Klasse versetzt.


Champion-Klasse: ab 15 Monate
Meldung nur möglich, wenn bis zum 09.09.2009 ein erforderlicher Titel (z.B. Int. Schönheitschampion, Nat. Champion, Deutscher Champion (VDH) zuerkannt wurde. Die Bestätigung hierüber ist der Meldung in Kopie beizufügen. Fehlt der Nachweis, wird der Hund in die Offene Klasse versetzt.

Veteranenklasse: ab 8 Jahren
Eine Meldung ist nur möglich, wenn der Hund am Tage vor der Bewertung das 8. Lebensjahr vollendet hat. Die Hunde bekommen keine Formwertnoten, sie werden plaziert. Aus dem erstplazierten Rüden und der erstplazierten Hündin wird der „Beste Veteran der Rasse“ ermittelt, der dann an dem Wettbewerb „Bester Hund der Rasse (BOB)“ teilnimmt.

Ehren-Klasse:
Meldung nur möglich, wenn bis zum Tage des offiziellen Meldeschlusses der Titel „Internationaler Schönheitschampion“ bestätigt wurde. Die Bestätigung hierüber ist der Meldung in Kopie beizufügen. Fehlt der Nachweis, wird der Hund in die offene Klasse versetzt. Die Hunde bekommen keine Formwertnote, sie werden plaziert. Der an erster Stelle plazierte Hund nimmt am Wettbewerb um den schönsten Hund der Rasse teil.

 

Ausstellungverbot für tierschutzwidrig kupierte Hunde

   1. Ohren kupiert
   2. Rute kupiert (Ausnahme: Jagdliche Verwendung gemäß deutschem Tierschutzgesetz. Nur für FCI-anerkannte Jagdhunderassen).

 

Formwertnoten

Es können folgende Formwertnoten vergeben werden:

Vorzüglich (V) In der Jüngsten Klasse kann
Sehr Gut (SG) vergeben werden:
Gut (G) Vielversprechend (Vv)
Genügend (Ggd) Versprechend (Vsp)
Disqualifiziert (Disq) Wenig versprechend (Wv)

 

Titel, Titelanwartschaften und Formwertnoten

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Titel, Titelanwartschaften und Formwertnoten.

 

Plazierungen

Die vier besten Hunde einer Klasse werden plaziert, sofern sie mindestens mit "Sehr Gut" bewertet worden sind. Vergeben werden nur 1., 2., 3. und 4. Platz.