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Unterbringung von Hunden auf VDH Veranstaltungen

Nach deutschem Tierschutzrecht müssen Personen, die Tiere halten oder betreuen, sicherstellen, dass die Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung des Tieres nicht so eingeschränkt wird, dass es zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden kommt. Bezogen auf Veranstaltungen bedeutet dies, dass Hundeboxen für die zeitweise Unterbringung eine angemessene Größe haben müssen und dass die Zeit der Unterbringung in diesen Boxen angemessen für den jeweiligen Hund sein muss.

Von einer angemessenen Größe kann in der Regel ausgegangen werden, wenn der Hund in der Box vollständig aufstehen und sich in Seitenlage ausgestreckt hinlegen kann. Bezogen auf die Zeit der Unterbringung müssen das Temperament des jeweiligen Hundes, sein erfolgtes Boxentraining und die allgemeine Situation der Unterbringung berücksichtigt werden. Der Hund sollte nicht alleine/ohne Anwesenheit einer Betreuungsperson in einer Box untergebracht werden und muss in angemessenen Intervallen die Gelegenheit zu freier Bewegung außerhalb der Box erhalten. Wenn Sie ihren Hund z. B. im Rahmen eines Toilettengangs kurzfristig in einem geeigneten Hundekennel lassen, sprechen Sie bitte mit einer anwesenden Person, damit diese die Betreuung Ihres Hundes für die Zeit Ihrer Abwesenheit übernehmen kann. Eine ausreichende Belüftung der Box muss zu allen Zeiten (sowohl während des Transports als auch während des Aufenthalts auf dem Gelände) sichergestellt sein.

Abgegrenzte Ausläufe sind so zu gestalten, dass der Hund diese nicht selbständig verlassen kann. Bei einer Unterbringung in einem Wohnmobil ist sicherzustellen, dass ein für den Hund angemessenes Raumklima herrscht. Es muss zu allen Zeiten vermieden werden, dass es durch die Unterbringung zu Leid für den untergebrachten Hund kommt.

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