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Tollwutschutzimpfung

Die Hunde, die zu dieser Veranstaltung gebracht werden, müssen nachweislich mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft worden sein (Impfausweis/EU -Heimtierpass mitbringen). Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch Eintragung der Gültigkeit im Impfausweis bzw. im EU-Heimtierpass im Feld „Gültig bis“ nachgewiesen werden. Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut erfolgt, so entfällt die sogenannte 3-Wochen-Frist. Im Falle einer Erstimpfung muss der Hund zum Zeitpunkt der Impfung mindestens 3 Monate alt gewesen sein und die Impfung zum Zeitpunkt der Veranstaltung mindestens 21 Tage zurückliegen. In Deutschland geborene und aufgewachsene junge Hunde (Alter unter 15 Wochen), die über keinen oder einen noch nicht wirksamen Impfschutz gegen die Tollwut verfügen, haben nur Zutritt, wenn der Besitzer ein tierärztliches Zeugnis vorlegt, aus dem hervorgeht, dass der Hund untersucht wurde und als frei von klinischen Anzeichen der Tollwut befunden wurde. Diese Bescheinigung darf nicht älter als 10 Tage sein. Junge Hunde oder Katzen aus dem Ausland (Alter unter 15 Wochen) haben keinen Zutritt.

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