Tierschutzhundeverordnung

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Tierschutzhundeverordnung

Seit 1.1.2022 ist die neue Tierschutzhundeverordnung (TierSchHuV) in Kraft gesetzt worden. Diese sieht u.a. ein Ausstellungsverbot für bestimmte Hunde vor:

§ 10 Ausstellungsverbot

Es ist verboten, Hunde auszustellen oder Ausstellungen mit Hunden zu veranstalten,

  1. bei denen Körperteile, insbesondere Ohren oder Rute, tierschutzwidrig vollständig oder teilweise amputiert worden sind oder
     
  2. bei denen erblich bedingt

    a) Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten,

    b) mit Leiden verbundene Verhaltensstörungen auftreten,

    c) jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder

    d) die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt.

Die Verantwortung für die Einhaltung der Vorgaben der Verordnung liegt beim Veranstalter und Aussteller. Das Veterinäramt wird besonders auf die Einhaltung der Tierschutzhundeverordnung achten, Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.

Auf Basis der Erfahrungen vergangener Ausstellungen haben wir uns mit dem Veterinäramt auf folgendes Konzept verständigt:

  1. Klinische bzw. Spezialuntersuchung für bestimmte Hunderassen
  2. Stichprobenartige Kontrollen aller Hunde

Wir weisen darauf hin, dass die Regelungen des § 10 TierSchHuV und die damit verbundenen Auflagen nicht nur für Teilnehmer der eigentlichen Ausstellung gelten, sondern auch für Hunde, die im Rahmen anderer Veranstaltungsteile (Junior-Handling, Mischlingswettbewerb, Rassepräsentation) präsentiert werden.

 

1. Klinische bzw. Spezialuntersuchung vor einer Hundeausstellung

Bei den Hunden nachfolgender Rassen, die zur Ausstellung gemeldet sind, muss im Vorfeld eine allgemeine tierärztliche Untersuchung und/oder Spezialuntersuchung durchgeführt und mit den VDH-Formularen (Download s.u.) bescheinigt werden. VDH-Formulare zurückliegender Veranstaltungen werden akzeptiert, wenn sie noch gültig sind. Die Gültigkeitsdauer ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Formulare für die einfache klinische Untersuchung sind nach aktuellem Stand beispielsweise ein Jahr gültig.

Bitte laden Sie die jeweils erforderlichen Bescheinigungen (unabhängig davon, ob es sich um Formulare einer zurückliegenden Veranstaltung oder neue Formulare handelt) bei der Meldung Ihres Hundes im OnlineDogShows-Portal hoch.

Da das Formular für die „Klinische Untersuchung vor einer Hundeausstellung“ in den letzten Monaten inhaltlich leicht verändert wurde, ist es möglich, dass der Wortlaut älterer Formulare nicht genau mit den Anforderungen für die aktuelle Veranstaltung übereinstimmt. Die Einreichung älterer Formulare ist trotzdem möglich. Für die Teilnahme an der Veranstaltung gelten allerdings in jedem Fall die auf dieser Homepage dargestellten, aktuellen Regelungen zur Umsetzung der TierSchHuV.

 

#RasseKlinische
Untersuchung
(Intervall)
Spezialuntersuchung
(Intervall)
1

Basset Hound

Jährlich

 

2

Belgischer Griffon

Jährlich

Fitness- und Belastungstest* (Ab dem Alter von 1 Jahr alle zwei Jahre)

3

Bloodhound

Jährlich

 

4

Bordeaux Dogge

Jährlich

 

5

Boston Terrier

Jährlich

Fitness- und Belastungstest* (Ab dem Alter von 1 Jahr alle zwei Jahre)

6

Brabanter Griffon

Jährlich

Fitness- und Belastungstest* (Ab dem Alter von 1 Jahr alle zwei Jahre)

7

Brüsseler Griffon

Jährlich

Fitness- und Belastungstest* (Ab dem Alter von 1 Jahr alle zwei Jahre)

8

Cavalier King Charles Spaniel

Jährlich

Ab dem Alter von 4 Jahren, bei Vorliegen eines Herzgeräusches: Herzultraschall

9

Chihuahua

Jährlich

Ab dem Alter von 6 Jahren, bei Vorliegen eines Herzgeräusches: Herzultraschall

10

Chinese Crested Dog (haarlos)

Jährlich

 

11

Deutsche Dogge

-

Herzultraschall (Ab dem Alter von 3 Jahren alle 2 Jahre)

12

Dobermann

-

Herzultraschall, 24 Stunden-EKG (Ab dem Alter von 3 Jahren alle 2 Jahre)

13

Englische Bulldogge

Jährlich

Fitness- und Belastungstest* (Ab dem Alter von 1 Jahr alle zwei Jahre)

14

Französische Bulldogge

Jährlich

Fitness- und Belastungstest* (Ab dem Alter von 1 Jahr alle zwei Jahre)

15

Irischer Wolfshund

-

Herzultraschall (Ab dem Alter von 3 Jahren alle 2 Jahre)

16

Japan Chin

Jährlich

Fitness- und Belastungstest* (Ab dem Alter von 1 Jahr alle zwei Jahre)

17

King Charles Spaniel

Jährlich

Ab dem Alter von 6 Jahren, bei Vorliegen eines Herzgeräusches: Herzultraschall

18

Mastiff

Jährlich

 

19

Mastino Napoletano

Jährlich

 

20

Mops

Jährlich

Fitness- und Belastungstest* (Ab dem Alter von 1 Jahr alle zwei Jahre)

21

Pekingese

Jährlich

Fitness- und Belastungstest* (Ab dem Alter von 1 Jahr alle zwei Jahre)

22

Peruanischer Nackthund (haarlos)

Jährlich

 

23

Rhodesian Ridgeback

Einmalig

 

24

Shar Pei

Jährlich

 

25

Thai Ridgeback

Einmalig

 

26

Xoloitzcuintle
(haarlos)

Jährlich

 

*Ergebnisse des von der Universität Cambridge entwickelten ‚Respiratory Function Grading Scheme‘ werden anerkannt. Tiere, die mit Grad 0 oder 1 bewertet wurden, dürfen an der Ausstellung teilnehmen. Für Hunde der Rassen Mops, Französische und Englische Bulldogge kann auf den VDH-Ausstellungen in Dortmund (VDH-Europasieger & Frühlingssieger- und Bundessieger & Herbstsieger-Ausstellung) und Gelsenkirchen (German Winner Show) nur noch der Cambridge-Test und der ebenfalls wissenschaftlich validierte, laufbandgestützte Fitnesstest der Tierärztlichen Hochschule Hannover („VDH-Fitnesstest“) akzeptiert. Andere Belastungstestergebnisse können als Grundlage für eine Ausstellungsteilnahme für Hunde dieser Rassen nicht mehr angenommen werden.

Formular „Klinische Untersuchung vor einer Hundeausstellung“

Formular „Spezialuntersuchung“

Formular "Belastungstest"

Weitere Infos zum VDH-Belastungstest, den die VDH-Mitgliedsvereine anbieten, finden Sie hier.

Weitere Infos zum VDH-Fitness- und Cambridge-Test finden Sie hier.

Die ausgefüllten Formulare können Sie im OnlineDogShows-Portal bis zum 15.10.2024 einreichen.

Unabhängig von der Vorlage des Untersuchungsformulars können Tiere mit relevanten Erkrankungen i. S. d. § 10 Nr. 2 TierSchHuV, die bei der Untersuchung nicht erkannt wurden, durch das zuständige Veterinäramt oder den Veranstalter im eigenen Ermessen von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
 

2. Stichprobenartige Kontrollen

Der VDH führt nach behördlichen Vorgaben auf der Ausstellung stichprobenartige Kontrollen der gemeldeten Hunden durch. Sofern ein Hund bei diesen Kontrollen eines der unten aufgeführten Merkmale bzw. relevante Erkrankungen i. S. d. § 10 S.1 Nr. 2 TierSchHuV aufweist, muss der Hund durch das zuständige Veterinäramt oder den Veranstalter im eigenen Ermessen von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

Die Halter/Aussteller der Hunde werden am Eingang beim Scannen der Tickets informiert, wenn ihre Tiere für eine Kontrolle vorgesehen sind und auf die Untersuchungsräume in Halle 8 verwiesen. Die Kontrolle erfolgt, bevor die Halter/Aussteller zu den Ringen gehen. Die Sonderleiter erhalten die Information, welche Hunde kontrolliert werden. Erst danach und im Fall des Nachweises, dass die Kontrolle stattgefunden hat und keine tierärztlichen Bedenken an der Teilnahme des Hundes bestehen, ist der Hund für die Bewertung im Ring zugelassen.

Darüber hinaus können Kontrollen in den Hallen durchgeführt werden. Alle Hunde, die an den Finalwettbewerben im Ehrenring teilnehmen, werden zusätzlich tierärztlich im Vorring kontrolliert.

Damit eine möglichst effektive Auswahl der Stichproben gewährleistet wird, werden bekannte Rassedispositionen hierbei berücksichtigt. 

Hunde mit folgenden Merkmalen (Erblichkeit wird vorausgesetzt) dürfen nicht an termingeschützten VDH-Veranstaltungen teilnehmen. Es handelt sich nicht um eine abschließende Aufzählung. Es können – in Absprache mit den örtlichen Veterinärämtern - auch andere Merkmale zum Ausschluss nach § 10 TierSchHuV führen, wenn sie die Kriterien der Vorschrift erfüllen.

Störung der Atmung einschließlich Störung der Thermoregulation, pathologische Atemgeräusche, Atemnot, Zyanose, Hyperthermie insbesondere bei brachycephalen Rassen.

Auge inklusive Augenlider:

  • Lidfehlstellungen wie En- und Ektropium (die Merkmale sind bei Vorliegen einer aus ihnen resultierenden klinischen Symptomatik ausschlussrelevant), Exophthalmus
  • Blindheit
  • Strabismus

Neurologische Symptome

Missbildung des Schädels, gekoppelt mit klinischer Symptomatik z.B. offene Fontanellen, unproportionale Verkürzung des Unter- oder Oberkiefers, Sichtbarkeit der Zähne oder der Zunge bei geschlossenem Maul, Brachycephales obstruktives Atemwegssyndrom (BOAS)

Zwergwuchs (hypophysäre Form)

Haut und Haar
Pigmentierungsbedingte Merkmale (s. PDF „Pigmentierungs-assoziierte erbliche Erkrankungen“):

  • Weißköpfigkeit/Extremscheckung in Zusammenhang mit Taubheit und/oder UV-bedingten Hautschäden (Anmerkung: Audiometrische Messung für Ausstellungszulassung zu invasiv (Narkose). Die potentiell problematische Genanlage führt nicht zum Ausstellungsverbot, bei Eingangskontrollen sollte ein besonderes Augenmerk auf klinische Anzeichen gelegt werden.)
  • Merle-Zeichnung plus überwiegende Weißzeichnung im Kopfbereich, insbesondere unpigmentierte Ohren: Ausstellung nur mit Gen-Test (Zum Ausschluss führen alle Genotypen, die nach dem aktuellen Wissensstand mit einem signifikanten Risiko zur Entwicklung von Beeinträchtigungen der Sinnesorgane verbunden sind.)
  • Colour Dilution Alopecia (Anmerkung zu Colour Dilution: Es besteht noch Forschungsbedarf, um gesund-dilute (z.B. „klassische“ Weimaraner) von krank-diluten (Hunde mit Colour Dilution Alopecia) zu differenzieren.)

Weitere Merkmale im Bereich Haut/Haar:

  • Albinismus
  • Dermoid-Zysten
  • ektodermale Dysplasie: Haarlose Tiere der Nackthunderassen mit klinischen Zeichen wie Komedonenbildung, Hypodontie (s.u.), Zahndefekten oder -fehlstellungen
  • Übermäßige Bildung von Hautfalten (Falten, die Sinnesorgane und/oder Körperöffnungen beeinträchtigen; Falten, die die Bewegung und/oder das arttypische Verhalten beeinträchtigen), Hautfaltendermatitis
  • Fehlende oder gekürzte Vibrissen, auch nach Schur

Zähne:

  • Ausschluss bei erblich bedingtem Fehlen von Canini (Eck- oder Fangzähne), P4/Oberkiefer oder M1/Unterkiefer (Reißzähne, bilden zusammen die Brechschere) oder bei Fehlen von mehr als zwei anderen Zähnen; ausgenommen P1 (Ober- und Unterkiefer) und M3 (Unterkiefer). Der Aussteller hat die Möglichkeit, mit tierärztlicher Bescheinigung nachzuweisen, dass das Fehlen von Zähnen durch Unfall oder nicht-erbliche Krankheit bedingt ist.
  • Zahnfehlstellungen, die mit Verletzungen/Reizungen der Maulschleimhaut oder Verlust von Zahnsubstanz einhergehen.

Lahmheiten

Verkürzte/Missgebildete Rute in Verbindung mit klinischen Symptomen (Dermatitis an der Rutenunterseite, neurologische Ausfälle, Einschränkungen artgemäßer Hygiene und Körperfunktionen aufgrund mangelnder Beweglichkeit der Rute u. ä.)

Rutenlänge Die Rute muss ausgerollt den After bedecken.

Daumenkralle: Hunde deren Daumenkralle ohne medizinische Indikation amputiert wurde, dürfen nicht teilnehmen.

 

Vibrissen

Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass neben den prominenten Vibrissen an der Oberlippe (Pili tactiles labiales superiores) auch an der Unterlippe sowie am Kehlgang, den Wangen und oberhalb des Auges Vibrissen zu finden sind. Auch diese sollten nicht abgeschoren werden. (s. Abbildung)


Geld zurück-Garantie: Sollte Ihr Hund aufgrund eines erblichen Merkmals i. S. d. § 10 Nr. 2 TierSchHuV ausgeschlossen werden, erhalten Sie aus Kulanz und ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht Ihre Meldegebühr zurück. Dies gilt nicht bei gekürzten Vibrissen oder der Nichteinhaltung des Kupierverbots.

 

3. Hunde, bei denen im Rahmen der Ausstellung Merkmale im Sinne des § 10 TierSchHuV festgestellt werden, müssen ohne Bewertung den Ring verlassen.

4. Die Zuchtrichter werden die Breed Specific Instructions (BSI) umsetzen und bei den dort aufgeführten Rassen besonders auf Gesundheit und Funktionalität achten. Die in den BSI aufgeführten Rassen wurden auf der Grundlage des geschätzten Risikos gesundheitsgefährdender Übertreibungen der Rassenmerkmale und einer möglichen irreführenden Interpretation des Standards ausgewählt.

FAQs zur Tierschutz-Hundeverordnung

Nein, nach Mitteilung der Bundestierärztekammer bedarf es für die tierärztliche Untersuchung zur Ausstellungs-Zulassung nicht notwendigerweise eines Fachtierarztes oder einer Fachtierärztin. Jeder fachlich versierte Kleintierpraktiker ist geeignet, diese Untersuchung durchzuführen.

Für Hunde, die an den Sportwettkämpfen auf dieser Veranstaltung teilnehmen, gelten die Vorgaben der Tierschutz-Hundeverordnung und die Untersuchungen müssen wie bei den Ausstellungshunden vorgewiesen werden.

Nein, Besucherhunde müssen bis auf eine gültige Tollwutschutzimpfung keine weiteren Untersuchungen nachweisen.

Ja, die Hunde können in geschlossenen Boxen transportiert werden und sich auch während der Ausstellung in die Box zurückziehen und ausruhen. Es ist darauf zu achten, dass dies nur über einen begrenzten Zeitraum möglich ist und die Hunde ausreichend Auslauf erhalten. Ein Aufenthalt in der Box ohne Aufsicht des Ausstellers ist nicht gestattet.

Ein Ausschluss erfolgt bei erblich bedingtem Fehlen von Canini (Eck- oder Fangzähne), P4/Oberkiefer oder M1/Unterkiefer (Reißzähne, bilden zusammen die Brechschere) oder bei Fehlen von mehr als zwei anderen Zähnen; ausgenommen P1 (Ober- und Unterkiefer) und M3 (Unterkiefer). Der Aussteller hat die Möglichkeit, mit tierärztlicher Bescheinigung nachzuweisen, dass das Fehlen von Zähnen durch Unfall oder nicht-erbliche Krankheit bedingt ist.

Merle-Hunde dürfen ausgestellt werden, wenn sie keine Schmerzen, Schäden oder Leiden aufweisen. 

Nein, die Untersuchungen können auch von ausländischen Tierärzten durchgeführt und bescheinigt werden. Hierfür haben wir englische Versionen der Formulare erstellt: https://www.hund-und-pferd.de/en/exhibitor/german-animal-welfare-regulation-for-the-protection-of-dogs

Sollte der Hund jünger als das für die Spezialuntersuchung geforderte Alter sein, kann er ohne die Spezialuntersuchung teilnehmen. Beispiel: Ein einjähriger Dobermann benötigt kein 24h-EKG, dies ist erst ab dem Alter von 3 Jahren vorgesehen.

Für die aktuelle Veranstaltung ist vorgegeben, dass die Rute bei kurzschwänzigen Hunden die Afterregion vollständig bedecken muss. Die Rute muss hierbei beweglich sein und die knöcherne Struktur muss nahezu bis an das Ende der Rute reichen.

VDH-Formulare zurückliegender Veranstaltungen werden anerkannt, wenn sie noch gültig sind. Die Gültigkeitsdauer der verschiedenen Untersuchungen ist der Tabelle unter 1. (s. o.) zu entnehmen. (unabhängig davon, ob es sich um Formulare einer zurückliegenden Veranstaltung oder neue Formulare handelt).

Falls ältere Formulare andere Formulierungen enthalten als hier dargestellt, haben die auf dieser Homepage dargestellten Regelungen zur Umsetzung der TierSchHuV Gültigkeit.

Hunde, deren Vibrissen gekürzt oder entfernt wurden, können nicht an der Ausstellung teilnehmen.

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