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Aktuelles

Melden Sie Ihren Hund zur Bundessieger & Herbstsieger-Ausstellung. Ein Wochenende mit zwei Internationalen Ausstellungen, auf denen Sie internationale (CACIB) und nationale (CAC) Titel mit Ihrem Hund erlangen können.

Bei einer Doppelmeldung haben Sie die zweifache Chance auf Titel & Anwartschaften und erhalten einen Rabatt auf die Meldegebühr.

Hygienekonzept

Die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (www.land.nrw/corona) sieht für Veranstaltungen keine Einschränkungen vor. Für die Messe Hund & Pferd gibt es damit keine coronabedingten Zugangsbeschränkungen.

Wir appellieren an die Selbstverantwortung eines jeden Einzelnen und empfehlen gegebenenfalls das Tragen einer medizinischen Maske - zum eigenen Schutz und vor allem auch zum Schutz besonders gefährdeter Mitmenschen.


Wir sehen weiterhin verschiedene Hygienemaßnahmen vor. Dazu zählen:

  • moderne Belüftungsanlagen, die eine ständige Durchlüftung der Hallen gewährleisten
  • Verbreiterte Gänge und ausreichende Platz bei den Aufenthaltsflächen
  • Bereitstellen von Desinfektionsmitteln und regelmäßige Reinigung aller Kontaktflächen und Sanitärbereiche

Tierschutz-Hundeverordnung

Die Tierschutzhundeverordnung sieht ein Ausstellungsverbot für Hunde vor, die Qualzuchtmerkmale aufweisen.

Ausschluss von Ausstellern aus Russland und Belarus

Auf Beschluss des VDH-Vorstands sind bis auf Widerruf Aussteller und Sportler aus Russland und Belarus von VDH-Ausstellungen, Prüfungen und Sportveranstaltungen ausgeschlossen. Bei den Ausstellungen, Prüfungen und Sportveranstaltungen des VDH wird kein Hund zugelassen, der einem in Russland oder Belarus ansässigen (Mit-)Eigentümer gehört.

Zum Beschluss

Impfausweis mitbringen

Ferner benötigen alle den Impfausweis mit der gültigen Tollwutschutzimpfung. Die Hunde, die zu dieser Veranstaltung (Ausstellung) gebracht werden, müssen nachweislich mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft worden sein (Impfausweis/EU -Heimtierpass mitbringen).

Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch Eintragung der Gültigkeit im Impfausweis bzw. im EU-Heimtierpass im Feld „Gültig bis“ nachgewiesen werden. Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut erfolgt, so entfällt die sogenannte 3-Wochen-Frist. Im Falle einer Erstimpfung muss der Hund zum Zeitpunkt der Impfung mindestens 3 Monate alt gewesen sein und die Impfung zum Zeitpunkt der Veranstaltung mindestens 21 Tage zurückliegen.

Aufenthaltsbereiche für Aussteller

Damit die Fluchtwege in den Hallen frei bleiben und nicht durch Ausrüstungsgegenstände (Transportboxen, Trimmtische, Stühle etc.) verstellt werden, gibt es für die Aussteller reservierte Aufenthaltsbereiche. Sie können dort in Ruhe Ihre Hunde vorbereiten und auf die Bewertung warten. Sie finden in jeder Halle besondere Flächen (in den Hallenplänen schraffiert gekennzeichnet), die ausschließlich für die Aussteller vorgesehen sind. Wir bitten Sie, die in der Nähe Ihres Rings vorgesehenen Flächen zu nutzen. Unser Personal steht Ihnen vor Ort für Fragen zur Verfügung und wird Ihnen die entsprechenden Flächen zeigen. Ferner bitten wir Sie, auf die Mitnahme von Auslaufgittern zu verzichten.

Es werden keine Hundeboxen zur Verfügung gestellt.

Online-Tickets

Sie können für Ihre Begleitperson oder Hunde, die nicht ausgestellt werden, Tickets online bestellen. Es wird keine Tageskassen vor Ort geben.

Gruppeneinteilung

Hunde aus über 240 verschiedenen Rassen werden ausgestellt. An welchen Tagen die jeweiligen Hunde bewertet werden, sehen Sie in der Gruppenteilung.

Klassen

In welchen Klassen (abhängig von Alter und Qualifikation) kann ich meinen Hund ausstellen? Von der Jüngsten- bis zur Veteranenklasse können Sie Ihren Hund melden. Die Übersicht finden Sie hier.

Ausstellungsbestimmungen

Für die Teilnahme an der Ausstellung sind verschiedene Bestimmungen zu beachten. Von der Ausstellungsordnung des VDH und der FCI bis zur Impflicht haben wir die wichtigsten Regelungen für Sie zusammengefasst.

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